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Unser Partner
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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Folgende Vertragsbedingungen werden von Chamaeleon - Events dem Kunden überlassen und werden Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen, soweit keine zusätzlichen, schriftlichen Abmachungen bestehen:

Zahlungsbedingungen:
1. Chamaeleon - Events erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise für Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat Chamaeleon - Events Anspruch auf Zahlung dieser Steuer. Skonto wird nicht gewährt. Der Gesamtbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, zahlbar ohne Abzüge:
- 25% der Auftragssumme bei Vertragsabschluß
- 75% der Auftragssumme binnen 14 Tagen nach Veranstaltungsende.

2. Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,36 €/km berechnet.

3. Alle Aufwendungen und Auslagen von Chamaeleon - Events, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von Chamaeleon - Events zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.

4. Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfaßt sind, sind auch dann zusätzlich vom Kunden zu vergüten, wenn Chamaeleon - Events nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen läßt. Chamaeleon - Events ist berechtigt, Arbeiten, die  Chamaeleon - Events im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und alsdann gesondert mit dem Kunden abzurechnen.

5. Chamaeleon - Events ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen. Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Kunden übernommen.

Durchführung, Organisation und Unmöglichkeit:
1. Die Durchführung und Ausgestaltung der Veranstaltung erfolgt auf Basis des vorliegenden Konzepts. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden abgestimmt. Outfits oder spezielle, dem Auftrag zugeordneten Garderoben müssen Chamaeleon – Events in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden.

2. Chamaeleon - Events ist in der Ausgestaltung des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Den Weisungen eines Dritten unterliegt Chamäleon - Events nicht.

3. Von Seiten des Kunden werden die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume an den Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen Mitarbeitern und Beauftragten von Chamaeleon - Events für den Aufbau von Messeständen und Bühnenbauten, sowie für Bühnenproben zugänglich gemacht. Der Abbau beginnt unmittelbar nach Veranstaltungsende. Alle Veranstaltungs- und Raumkosten, wie Energie, Raummiete, Aufsichtspersonal, Saaltechnik, Reinigung, Feuerwehr medizinische Notfallversorgung etc. werden direkt vom Kunden abgerechnet.

Haftung:
1.  Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von Chamaeleon - Events verursacht worden sind, haftet Chamaeleon - Events nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, daß zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

2. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von Chamaeleon - Events trägt der Kunde. Chamaeleon - Events übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Diebstahl, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Tribünen etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

3. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet Chamaeleon - Events nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Das Geltendmachen weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber Chamaeleon - Events ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden ist Chamaeleon - Events nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen.

4. Chamaeleon - Events haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. Chamaeleon - Events haftet nicht für die Verwirklichung eines Sponsorenkonzeptes. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Chamaeleon - Events zurückzuführen sind.

5. Chamaeleon - Events hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche Vertretbarkeit der von Chamaeleon - Events entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn Chamaeleon - Events trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde Chamaeleon - Events von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen Chamaeleon - Events geltend gemacht werden, freizustellen.

6. Soweit Chamaeleon - Events in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluß des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. Chamaeleon - Events ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von Chamaeleon - Events beauftragte Dritte sind im Verhältnis von Chamaeleon - Events zum Kunden nicht Erfüllungs­gehilfen von Chamaeleon - Events.

Sonstiges:
1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. Chamaeleon - Events ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.

2. Die skizzierten Ideen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum von Chamaeleon - Events. Eine weitergehende Nutzung, die Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung bedarf unserer Zustimmung.

4. Der Abschluß aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. Chamaeleon - Events wird hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. Chamaeleon - Events ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.

5. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise unmöglich, die der Kunde zu vertreten hat, so behält Chamaeleon - Events den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Chamaeleon - Events wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt. Bei Open – Air - Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko.

6. Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Vertragsleistung durch Chamaeleon - Events oder deren Beauftragte infolge Krankheit oder höherer Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Chamaeleon - Events wird die Hinderungsgründe dem Kunden unverzüglich per Fax oder Telefon anzeigen und auf Anforderung nachweisen (ärztliches Attest etc.).

7.  Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so behält Chamaeleon - Events den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile gemäß Zahlungsplan. Für die Leistungen von Chamaeleon - Events, die nach der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht wurden, steht Chamaeleon - Events ein dieser Leistung entsprechender Honoraranteil zu.

3. Chamaeleon - Events ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichen. Chamaeleon - Events behält sich ein Einspruchsrecht für eine über den Vertrag hinausgehende Nutzung und Verbreitung von Bild- und Tonträgern jeder Art durch den Kunden oder durch Dritte vor.

Schlußbestimmungen:
1. Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung schriftlich zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.

2. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffene­ Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

3. Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist- soweit zulässig Leipzig, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.

Stand: Januar 2006